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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftungsklauseln:

1. Der Auftraggeber erteilt der Tierärztin den Auftrag zur Untersuchung und Behandlung eines Tieres. Der Umfang der Untersuchung wird in Abstimmung mit der Tierärztin festgelegt. Soweit nicht zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erstreckt sich der Untersuchungs- /Behandlungsauftrag ausschließlich auf die mündliche / schriftliche Vereinbarung.


2. Die Untersuchung dient der Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

3. Die Tierärztin ist nicht verpflichtet, über die mit den einzelnen Schritten der Untersuchung / Behandlung verbundenen Risiken aufzuklären, soweit die Maßnahmen nicht über den vereinbarten Rahmen hinaus gehen.

4. Die Tierärztin verpflichtet sich, über die im Zusammenhang mit der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Im Falle eines Besitzerwechsels ist sie berechtigt dem neuen Besitzer / Kaufinteressenten des Tieres Auskünfte zu erteilen, sobald der Auftraggeber dies ausdrücklich gestattet.

5. Die Interpretation der erhobenen Befunde erfolgt nach bestem Wissen der Tierärztin. Sie stellt eine persönliche Einschätzung dar.

6. Die Haftung der Tierärztin im Zusammenhang mit der Untersuchung / Behandlung richtet sich zunächst nach den rechtlichen Bestimmungen. Sie ist - auch bezüglich ihrer Erfüllungsgehilfen - auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnisses verjähren nach sechs Monaten vom Tage der Untersuchung / Behandlung an.

7. Es gilt die Gebührenordnung für Tierärzte. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung sind direkt im Anschluss bar oder per EC zu begleichen. Es gelten die Regelungen des jeweiligen ec-Kartenterminalbetreibers. Der Auftraggeber, der nicht Eigentümer des Tieres ist, haftet neben dem Eigentümer für alle Verpflichtungen des Eigentümers. Auftraggeber und Eigentümer haften beide für die Kosten, unabhängig davon wem die Rechnung übersandt wird

8. Die in der Praxis angefertigten Unterlagen, insbesondere Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Praxis. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Das Recht des Tierhalters auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht des behandelnden Tierarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

9. Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, werden in keinem Fall einer medikamentösen Behandlung unterzogen, d.h. die Tierärzte der Tierärztlichen Praxis Dr. Fatima Sterl lehnen eine Behandlung von Schlachttieren ab.

10. Für den Erfolg einer Behandlung (Therapie) wird in keinem Fall eine Gewähr übernommen.

11.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

Datenschutzrichtlinien:

Für jeden Fall des freiwilligen Aufsuchens unserer Praxis zwecks tierärztlicher Beratung und Behandlung Ihres Tieres geben Sie in unmißverständlicher und ausdrücklicher Weise Ihre Willensbekundung zu verstehen, dass Sie mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogen Daten einverstanden sind.


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